Für die Betreuung des Kindes wird von den Eltern ein Betreuungsentgelt in Höhe von 72,00 Euro (1 Tag wöchentlich) oder 144,00 Euro (2 Tage wöchentlich) pro Monat  erhoben.

Die Zahlungen erfolgen bargeldlos per Überweisung. Das Betreuungsentgelt ist auch beim Fehlen des Kindes und bei der Schließung der Einrichtung z.B. an gesetzlichen Feiertagen oder bei ansteckenden Krankheiten in vollem Umfang zu entrichten.